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Zu Ihrer Information:
In der Krankenhausverwaltung können Sie jederzeit Einsicht in das DRG-Klassifikationssystem mit den zugehörigen Kostengewichten und Abrechnungsregeln nehmen.
Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind.
Unterlagen für sie zu Hause:
Sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Krankenhausverwaltung hierfür gerne zur Verfügung.